Die Gründe für Bauablaufstörungen sind zahlreich. Die hieraus entstehenden Kosten werden baubegleitend zum Streitpunkt der baubeteiligten Parteien und wirken sich ohne eine gütliche Einigung auf den weiteren Bauablauf negativ aus. 
Aufgrund oftmals überzogen hoher und unbelegter Forderungen des Auftragnehmers wird es insbesondere dem öffentlichen Auftraggeber zunehmend erschwert, sich außergerichtlich zu einigen. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten sind objektive Bewertungskriterien erforderlich, welche den Ansprüchen der aktuellen Rechtsprechung gehorchen und in Dokumentation und Prüfung einen Entschädigungsanspruch nachprüfbar belegen.

Ziel der Weiterbildung

Auftragnehmende und Auftraggebende lernen anhand von Arbeitsvorlagen zu Urkalkulation und Ablaufdokumentation die Anforderungen an die Erstellung und Prüfung von Ansprüchen aus gestörter Bauzeit gem. § 642 BGB und auf Basis der aktuellen Rechtsprechung kennen. 

Dadurch werden sie in die Lage versetzt, ihre Ansprüche auskömmlich zu dokumentieren bzw. deren Dokumentation revisionssicher zu prüfen. Zudem werden alternative Einigungsmöglichkeiten über die Anspruchsgrundlagen gem. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B (Änderung der Bauumstände) sowie gem. § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) erläutert. 

Weitere Ziele der Weiterbildung:

  • Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung kennen
  • Terminplanung anhand praktischer Beispiele 
  • Bauzeitverlängerung bzw. -verschiebung dokumentieren
  • adäquat-kausalen Nachweis einer Bauablauf-Störung führen 
  • baubetriebliche Berechnungsmethoden bestimmen 
  • Ansprüche der Höhe nach begründen

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtseinheiten) anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur anerkannt.

Eventdatum: Montag, 09. Dezember 2024 09:00 – 16:30

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

TAE – Technische Akademie Esslingen e.V.
An der Akademie 5
73760 Ostfildern
Telefon: +49 (711) 34008-0
Telefax: +49 (711) 34008-27
http://www.tae.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet
Kategorien: Webinar